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Veranstaltungen
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Verantstaltungsdatum: 23.05.2024, 12:00 bis 13:00 Uhr - Veranstaltungsort: digital
Format: WebcastWebcast „EU AI Act“
Am 13. März 2024 hat das EU-Parlament mit großer Mehrheit dem EU AI Act zugestimmt. In unserem Webcast am 23. Mai (12:00 bis 13:00 Uhr) machen wir Sie mit der Anwender- und Risikosystematik des AI Act vertraut und zeigen die Schnittstellen und damit verbundene offene Fragen zu anderen Vorschriften des Datenrechts auf. Zudem skizzieren wir einen Katalog zur Governance-Prüfung einschließlich der KI-Folgenabschätzung. Der AI Act will die Einführung von menschenzentrierter und vertrauenswürdiger Künstlicher Intelligenz fördern. Gleichzeitig soll ein hohes Schutzniveau für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte gegenüber schädlichen Auswirkungen von KI-Systemen gewährleistet werden. Strukturell ist der AI Act auch eine Produktsicherheitsverordnung und betrifft damit einen breiten Adressatenkreis. Anbieter von risikoreichen KI-Systemen müssen künftig die Einhaltung zahlreicher Anforderungen im Sinne der Grundsätze vertrauenswürdiger KI überprüfen und förmlich bestätigen. Hier reicht das Spektrum von KI-Governance bis zur KI-Qualität.
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