Das OZG 2.0 ist da!
Es wird Zeit, die Weichen für eine digitale Verwaltung zu stellen. Der Entwurf des Onlinezugangsgesetzes 2.0 von SPD, Grünen und FDP wurde vom Bundestag verabschiedet. Nun ist das OZG 2.0 noch auf die Zustimmung des Bundesrats angewiesen. Ob die Länderkammer den Vorschlägen zustimmen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt aber noch unklar.
Wir haben jetzt schon einmal die fünf wichtigsten Anpassungen im Quick-Check durchleuchtet:
Anspruch auf digitale Verwaltungsleistungen ab 2028
Der Bund verpflichtet sich innerhalb der nächsten fünf Jahre, seine OZG-Leistungen durchgehend zu digitalisieren. Ab dann können Bürger:innen beim Verwaltungsgericht Klage einreichen, wenn ihnen Leistungen nicht digital vom Amt angeboten werden – das gilt jedoch nur für digitale Verwaltungsleistungen auf Bundesebene. Und: etwaige Schadensersatzansprüche bestehen nicht! Zudem wurde sich darauf geeinigt, dass Leistungen, bei denen eine digitale Bereitstellung „technisch und rechtlich“ unmöglich ist oder die kaum genutzt werden, nicht eingeklagt werden können. Auch wenn es sich wie ein zahnloser Kompromiss liest, sollten die Behörden zumindest den Druck spüren, sich an die gesetzte Frist zu halten – und dann auch hoffentlich eindringlicher als beim OZG 1.0, bei dem die Fristsetzung unter dem Strich ihre Wirkung nicht wirklich entfalten konnte.
Stärkung von einheitlichen Standards und Schnittstellen
Innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes soll das Bundesministeriums des Innern und für Heimat (BMI) Standards und Schnittstellen für den Onlinezugang zu Verwaltungsleistungen festlegen. Dazu gehören Architekturvorgaben, Qualitätsanforderungen und Interoperabilitätsstandards. Dabei liegt der Fokus vorrangig auf Open Source-Software, deren Quellcodes öffentlich zugänglich sind oder deren Lizenz ohne zusätzliche Kosten auskommt. Ob eine Nutzung ohne die gängigen Tools wie beispielsweise Microsoft Office denkbar ist, sollte aber zumindest bezweifelt werden. Bis 2026 will das Unternehmen immerhin knapp drei Milliarden Euro in Deutschland investieren. Das Geld soll in Rechenzentren für Künstliche Intelligenz und in die Schulung von Arbeitskräften fließen. Aus Nächstenliebe wird der Tech-Gigant wohl eher nicht agieren, eine gewisse Abhängigkeit darf zumindest vermutet werden.
Einfache Nutzung des zentralen Bundeskontos (Bund-ID)
Dieses zentral geführte Melderegister soll vereinfachte Anmeldemöglichkeiten beinhalten, die sich an dem modernen Online-Banking orientieren. Bisher müssen die Bürger:innen sich bei jeder Einwahl mit ihrem elektronischen Personalausweis identifizieren. In Zukunft soll das nur beim ersten Mal notwendig sein. Danach reicht auch eine Bestätigung durch biometrische Merkmale aus, etwa FaceID beim iPhone. Darüber hinaus sollen Behörden mehrere übliche Zahlungswege anbieten, die „möglichst barrierefrei und hinreichend sicher“ sein sollen – also nicht nur Bargeld und die weitverbreitete Girocard, sondern auch Kredit- und Debitkarten, PayPal und andere digitale Zahlverfahren wie Apple Pay und Google Pay. Schauen wir auf unsere europäischen Nachbarn, so haben diese schon längst auf ihrem Handy den Ausweis und bezahlen damit gleichzeitig den Latte Macchiato – für Leistungen ohne hohe Identifikationsstandards muss eine solche Option umsetzbar sein.
Registermodernisierung und OZG
Die Registermodernisierung ist essenziell für die Ende-zu-Ende-Digitalisierung der Verwaltung und wurde im Rahmen des Registermodernisierungsgesetzes 2021 verabschiedet. Die aktuell fehlende Verknüpfung zum OZG macht es jedoch schwierig, das Once-Only-Prinzip umzusetzen und einzufordern (einmalige Anmeldung und behördenübergreifende Verwendung der Daten). Zwar soll mit dem Datenschutzcockpit nachgeschärft werden – Nutzer:innen können einsehen, welche Daten von Behörden untereinander ausgetauscht werden – doch die Umsetzung der Registermodernisierung steht nach wie vor am Anfang der Umsetzung. Die komplexen Fragen zum Datenschutz und zur Technologieimplementierung sind noch nicht vollends geklärt. Hier wird mit Sicherheit nochmals nachjustiert werden müssen.
Unsichere Finanzierungsperspektive
Erste Projekte wie die eID PIN-Rücksetzung oder die Smart eID wurden bereits Ende 2023 aufgrund fehlender Finanzmittel eingestellt. Wichtige OZG-Projekte könnten spätestens ab 2025 eingestellt werden, wenn sie in der Bundeshaushaltsplanung nicht entsprechend priorisiert werden. Der aktuelle Blick in die künftige Haushaltsplanung des Bundes lässt leider nichts Gutes ahnen. Hier braucht es auf jeden Fall Planungssicherheit und verbindliche Zusagen.
Fazit
Bund, Länder und Kommunen hinken weiterhin bei den Erwartungen einer digitalen Verwaltung hinterher. Es bedarf leistungsfähigerer Umsetzungsstrukturen als bisher – mit einem speziellen Fokus auf:
- Ende-zu-Ende-Digitalisierung
- Once-Only-Prinzip
- geltender Rechtsanspruch auf digitale Verwaltungsleistungen
- schnellere Verzahnung zwischen OZG und Registermodernisierung
- mehr Finanzierungssicherheit für Bund, Länder und Kommunen
Deutschland kommt bei der Digitalisierung zu langsam voran! Dieser Eindruck hat sich in den vergangenen Jahren gesamtgesellschaftlich verfestigt. Wir haben aber alle Möglichkeiten, zu einem modernen und effizienten digitalen Staat zu werden. Dafür müssen strukturelle Anpassungen und Investitionen her – für Bund, Länder und Kommunen. Dann kann auch das OZG 2.0 ein Erfolg werden.