Einführung der E-Akte in der Justiz
Wie die Elektronische Akte die Justiz verändert, erfahren Sie in der gemeinsamen Studie von Materna und dem Lehrstuhl für Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Duisburg-Essen.
Hoher Nutzwert der elektronischen Aktenführung
Die Ergebnisse einer bundesweiten Umfrage bei Landgerichten zur Einführung der elektronischen Gerichtsakte in der Justiz sind verfügbar. Befragt wurden sowohl Gerichte, die die elektronische Gerichtsakte bereits erproben, (Pilotgerichte) als auch Gerichte, die noch nicht mit elektronischen Akten arbeiten (Nicht-Pilotgerichte). Die Umfrage liefert einen tiefreichenden Einblick in die Erwartungen und Einschätzungen von Richterinnen, Richtern und Servicekräften an deutschen Landgerichten in Bezug auf die E-Akte gegenüber klassischen Papierakten.
Die Befragten sehen im Ausbau der E-Akte die Zukunft und bescheinigen einen hohen Nutzwert bei der elektronischen Aktenführung, sehen jedoch noch Verbesserungspotenzial insbesondere bei der Integration. Deutschlandweit werden in den Justizbehörden zahlreiche unterschiedliche Anwendungen und Fachverfahren eingesetzt, die unterschiedliche Integrationsszenarien zu den bereits eingesetzten E-Akte-Systemen herbeigeführt haben.
Der Gesetzgeber sieht vor, dass deutsche Gerichte ihre Gerichtsakten spätestens ab dem 1. Januar 2026 elektronisch führen.
Kooperationspartner der Studie sind der Lehrstuhl für Politik- und Verwaltungswissenschaft der Universität Duisburg-Essen und Materna. Unterstützt wurde das Vorhaben vom Deutschen Richterbund (DRB). Die der Studie zu Grunde liegende Online-Umfrage wurde Mitte 2020 durchgeführt.