Digitale Welten für Alle

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Digitale Welten für Alle

Digitale Barrierefreiheit ist mehr als eine rechtliche Anforderung; sie ist ein wesentlicher Bestandteil der gesellschaftlichen Verantwortung und strategischen Planung von Unternehmen. In einer Welt, in der digitale Technologien tief in unseren Alltag eingebettet sind, gewährleistet die Barrierefreiheit, dass jeder, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, gleichberechtigten Zugang zu Informationen und Diensten erhält. In Deutschland und der gesamten Europäischen Union treiben sowohl nationale Gesetze als auch EU-Richtlinien die Bemühungen voran, digitale Angebote für alle Menschen zugänglich zu machen. Materna unterstützt dabei mit umfassenden Lösungen und einem gezielten Ansatz zur Erreichung digitaler Inklusion.

Wie Digitale Barrierefreiheit das Internet revolutioniert

Digitale Barrierefreiheit ist in unserer zunehmend vernetzten Welt ein Thema von entscheidender Bedeutung, das die Art und Weise, wie Unternehmen ihre Online-Präsenzen gestalten, tiefgreifend beeinflusst. In Deutschland sowie im gesamten Raum der Europäischen Union werden die Anforderungen an die digitale Zugänglichkeit durch eine Kombination nationaler Gesetze und EU-Richtlinien geprägt. Die Europäische Union hat mit der Einführung der Richtlinie 2019/882, bekannt als EAA (European Accessibility Act), das Ziel verfolgt, die Zugänglichkeitsanforderungen zu vereinheitlichen und damit die Einhaltung von Vorschriften zur Barrierefreiheit zu vereinfachen. Zur Umsetzung dieser Richtlinie auf nationaler Ebene wurde am 16. Juli 2021 in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erlassen, ergänzt durch eine Verordnung (BFSGV), die konkrete Anforderungen an betroffene Produkte und Dienstleistungen festlegt. Diese zielen darauf ab, sicherzustellen, dass alle Bürgerinnen und Bürger, unabhängig von etwaigen körperlichen oder kognitiven Einschränkungen, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Ressourcen haben.

Für öffentliche Stellen ist eine barrierefreie Umsetzung ihrer digitalen Angebote bereits seit 2019 verpflichtend. Damals wurden die Vorgaben der entsprechenden EU-Richtlinie 2016/2102 im Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) sowie in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) umgesetzt. Letztere präzisiert die spezifischen Anforderungen an die Zugänglichkeit digitaler Angebote. Die Verpflichtung öffentlicher Stellen zur barrierefreien Umsetzung ihrer Websites und mobilen Anwendungen wirkt sich indirekt auch auf privatwirtschaftliche Unternehmen aus. Einerseits formen diese Gesetze die Erwartungen der Gesellschaft an die digitale Zugänglichkeit; andererseits sind öffentliche Stellen auch Kunden, die barrierefreie Produkte und Dienstleistungen einfordern.

Prinzipien der digitalen Barrierefreiheit

Die Barrierefreiheit im digitalen Bereich basiert auf vier grundlegenden Prinzipien, die in den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) definiert sind. Diese Prinzipien zielen darauf ab, digitale Inhalte für alle  Nutzerinnen und Nutzern zugänglich zu gestalten:

Wahrnehmbarkeit: Informationen und Benutzerschnittstellenkomponenten müssen so präsentiert werden, dass sie von allen Nutzerinnen und Nutzern wahrgenommen werden können. Beispiele hierfür sind die semantische Auszeichnung von Überschriften, Tabellen und Listen für blinde  Nutzerinnen und Nutzern, Textalternativen für grafische Inhalte und Audiodeskriptionen für visuelle Videoinhalte.

Bedienbarkeit: Benutzerschnittstellenkomponenten und Navigationselemente müssen bedienbar sein. Beispiele sind Tastaturbedienbarkeit, sichtbarer Tastaturfokus und eine sinnvolle Tab-Reihenfolge.

Verständlichkeit: Informationen und die Bedienung der Benutzerschnittstelle müssen verständlich sein. Beispiele dafür sind ein vorhersehbares Erscheinungsbild, konsistente Navigationsmechanismen und eine klare Fehlerkennzeichnung.

Robustheit: Inhalte müssen robust genug sein, um von einer Vielzahl von Benutzeragenten, einschließlich assistierender Technologien, zuverlässig interpretiert zu werden.

Diese Prinzipien bilden die Grundlage für die barrierefreie Gestaltung digitaler Angebote, wie Websites, und ermöglichen so den Zugang und die Nutzung für alle Menschen.

Anwendungsbereiche des BFSG in Deutschland

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz umfasst eine breite Palette von Produkten und Dienstleistungen. Hersteller, Händler und Importeure müssen sicherstellen, dass ihre Produkte, wie Computer und deren Betriebssysteme, Smartphones, sowie verschiedene Arten von Selbstbedienungsterminals – darunter Zahlungsterminals, Geldautomaten und Fahrkartenautomaten –, den neuen Anforderungen entsprechen. Auch TV-Geräte, die Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten bieten, und E-Book-Reader fallen unter diese Regelung.

Nicht nur Produkte, sondern auch diverse Dienstleistungen sind betroffen. Dazu zählen Online-Shops, Telekommunikationsdienste, der elektronische Geschäftsverkehr und Bankdienstleistungen, die alle nach dem Stichtag im Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen. Weiterhin müssen Websites, Apps, elektronische Ticketdienste und Informationen von Personenbeförderungsdiensten im überregionalen Verkehr entsprechend angepasst werden.

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz von weniger als 2 Millionen Euro sind von einigen dieser Regelungen ausgenommen. Die Einhaltung der Vorgaben wird von den Marktüberwachungsbehörden streng überwacht, und Verstöße können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Darüber hinaus können Verbraucherinnen und Verbraucher Maßnahmen gegen Unternehmen einleiten, die die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllen, was zusätzlich zur möglichen Einschränkung, Untersagung oder zum Rückruf der betroffenen Produkte und Dienstleistungen führen kann.

Was bedeutet das für Digitalprojekte in Unternehmen?

Für Unternehmen in Deutschland bedeutet dies, dass sie nicht nur aus rechtlichen Gründen, sondern auch aus unternehmerischer Weitsicht heraus die digitale Barrierefreiheit in den Mittelpunkt ihrer Online-Strategie stellen sollten. Eine barrierefreie Webpräsenz ist nicht nur ein Zeichen gesellschaftlicher Verantwortung, sondern eröffnet auch Zugang zu einem breiteren Kundenspektrum, verbessert die Kundenzufriedenheit und stärkt die Markenreputation. Wie die Organisation Aktion Mensch betont, ist Barrierefreiheit im Internet für zehn Prozent der Bevölkerung unerlässlich, für etwa 30 Prozent notwendig und für 100 Prozent hilfreich. Von einem einfachen und komfortablen Zugang zu Webseiten profitiert also letztlich Jede*r, heißt es.

Materna bietet umfassende Lösungen zur Erreichung digitaler Barrierefreiheit im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Der Ansatz beginnt mit einer Aufklärung der Teams für die Bedeutung der digitalen Inklusion. Im Rahmen eines 4-Schritte-Programms unterstützt Materna Unternehmen bei der Identifikation von Problembereichen sowie bei der Entwicklung und Implementierung maßgeschneiderter Lösungen für Webseiten, Apps und Dokumente.

Dieses Programm gewährleistet durch gründliche Analysen und praxisorientierte Schulungen, dass die digitalen Angebote nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügen, sondern auch ein breiteres Publikum erreichen können. Dieses Publikum umfasst dabei nicht nur Menschen mit Behinderungen, sondern auch ältere Menschen und Personen mit temporären Einschränkungen, die von barrierefreien Lösungen profitieren. Am Ende dieses Prozesses steht die Vergabe des Materna-Prüfsiegels, das den erfolgreichen Test auf Barrierefreiheit gemäß der aktuellen Gesetzgebung bestätigt. Diese methodische Herangehensweise fördert nicht nur die rechtliche Compliance, sondern setzt auch ein wichtiges Zeichen für Inklusion und Zugänglichkeit in der digitalen Welt.