Der Gesetzgeber sieht vor, dass deutsche Gerichte ihre Gerichtsakten spätestens ab dem 1. Januar 2026 elektronisch führen. Eine aktuelle Umfrage liefert einen tiefreichenden Einblick in die Erwartungen und Einschätzungen von Richterinnen, Richtern und Servicekräften an deutschen Landgerichten in Bezug auf die Nutzung elektronischer Akten gegenüber klassischen Papierakten. Befragt wurden sowohl Gerichte, die die elektronische Gerichtsakte bereits erproben (Pilotgerichte), als auch Gerichte, die noch nicht mit elektronischen Akten arbeiten (Nicht-Pilotgerichte).