Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 22. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Es ist die Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Das BFSG legt fest, dass bestimmte Produkte und Dienstleistungen künftig barrierefrei hergestellt und vertrieben bzw. angeboten werden müssen.

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 22. Juli 2021 in Kraft getreten ist. Es dient der Umsetzung der EU-Richtlinie (EU) 2019/882 über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen. Zu diesen gehören unter anderem: Informations- und Kommunikationstechnik (IKT), wie Computer, Smartphones, Tablets, Fernsehgeräte und Telekommunikationsgeräte, Maschinen und Geräte, Gebäude und bauliche Anlagen, Verkehrsmittel, Dienstleistungen, wie Finanzdienstleistungen, Gesundheitsdienstleistungen und öffentliche Dienstleistungen.

Die Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der Verordnung zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV) geregelt. Die Verordnung wurde am 15. Juni 2022 verabschiedet und gilt ab dem 28. Juni 2025.

Das BFSG soll dazu beitragen, dass Menschen mit Behinderungen und anderen Einschränkungen gleichberechtigt und barrierefrei an allen Bereichen des Lebens teilhaben können. Es soll die Barrierefreiheit in Deutschland verbessern und die Lebensqualität von Menschen mit Behinderungen erhöhen.

Die Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit wird durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Verbraucherinnen und Verbraucher können sich bei der zuständigen Behörde beschweren, wenn sie der Meinung sind, dass ein Produkt oder eine Dienstleistung den Anforderungen nicht entspricht.

Das BFSG ist ein wichtiger Meilenstein für die Barrierefreiheit in Deutschland. Es wird dazu beitragen, dass Deutschland ein barrierefreieres Land wird.

Wie lautet das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) trägt den Titel „Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen“. Die Abkürzung BFSG ist jedoch gebräuchlicher. Es soll die Barrierefreiheit in Deutschland verbessern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen an allen Lebensbereichen ermöglichen.

Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 vom Deutschen Bundestag verabschiedet und ist am 1. August 2021 in Kraft getreten. Die Barrierefreiheitsanforderungen werden jedoch schrittweise erhöht. Für die meisten Produkte und Dienstleistungen gilt die volle Barrierefreiheit erst ab dem 28. Juni 2025. Die einzelnen Fristen für die Umsetzung des Gesetzes sind in der Richtlinie zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) geregelt.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG gilt für alle natürlichen und juristischen Personen, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland in Verkehr bringen oder anbieten. Dies umfasst sowohl Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, als auch Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen aus anderen Ländern nach Deutschland importieren oder exportieren. Diese Produkte müssen barrierefrei sein.

Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?

Barrierefreiheit ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Im Behindertengleichstellungsgesetz wird die Barrierefreiheit wie folgt definiert: Produkte und Dienstleistungen sind

barrierefrei, wenn sie für Menschen mit Behinderungen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar sind“.

Welche Paragrafen regeln die Barrierefreiheit?

Die Regelungen dazu sind in Abschnitt 2 - Anforderung an die Barrierefreiheit in den §§ 3 bis 5 des BFSG enthalten. Die einzelnen Paragrafen regeln dabei folgende Bereiche:

Näher geregelt sind die Barrierefreiheitsanforderungen von Produkten und Dienstleistungen in der Richtlinie zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSGV). Die Verordnung unterscheidet zwischen Kategorie A und B für Produkte und Dienstleistungen:

  • Kategorie A: Produkte und Dienstleistungen, die für Personen mit Behinderungen unerlässlich sind.
  • Kategorie B: Produkte und Dienstleistungen, die für eine breite Öffentlichkeit bestimmt sind. (Beispielsweise Check-In-Automaten, Online-Handel / Online-Shops, usw.).

Für Produkte und Dienstleistungen der Kategorie A gelten strengere Anforderungen für die Umsetzung als für Produkte und Dienstleistungen der Kategorie B. Die einzelnen Anforderungen sind in den Anlagen der BFSGV geregelt. Die Anlagen enthalten jeweils eine Liste von Merkmalen, die bei der Prüfung der Barrierefreiheit berücksichtigt werden müssen.

Für welche Produkte gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Paragraph 1 Absatz 2 des BFSG nennt alle Produkte, die in den Anwendungsbereich fallen. Folgende Produkte sollten nach der Richtlinie möglichst barrierefrei werden und eine CE-Kennzeichnung enthalten:

  • Hardwaresysteme 
  • Selbstbedienungsterminals
  • Verbraucherendgeräte für Telekommunikationsdienste
  • Verbraucherendgeräte für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten
  • E-Book-Lesegeräte

Für welche Dienstleistungen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Paragraph 1 Absatz 2 nennt alle Produkte, die in den Anwendungsbereich fallen.  Folgende Dienstleistungen sollen nach der Richtlinie möglichst barrierefrei werden:

  • Telekommunikationsdienste 
  • Webseiten
  • elektronische Ticketdienste
  • Bereitstellung von Informationen in Bezug auf den Verkehrsdiensten
  • interaktive Selbstbedienungsterminals
  • Bankdienstleistungen 
  • E-Book
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr

Hier sind einige Beispiele für Merkmale, die bei der Prüfung von Dienstleistungen berücksichtigt werden müssen:

  • Verständliche Informationen (z. B. in Leichter Sprache, Gebärdensprache)
  • Verständliche Kommunikation (z. B. mit Gebärdensprachdolmetscher, Untertitelung)
  • Bedienbare Geräte und Anlagen (z. B. mit großen Tasten, Brailleschrift)
  • Bedienbare Dienstleistungen (z. B. barrierefrei durch Sprachsteuerung)

Wer ist zur Barrierefreiheit verpflichtet?

Das Gesetz verpflichtet alle natürlichen und juristischen Personen, die Produkte oder Dienstleistungen in Deutschland in Verkehr bringen oder anbieten. Dies umfasst sowohl Unternehmen, die in Deutschland ansässig sind, als auch Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen aus anderen Ländern nach Deutschland importieren oder exportieren. Dies bedeutet, dass diese Richtlinie für Hersteller, Händler und Importeure von Produkten sowie für Dienstleistungserbringer gilt. Unternehmen, die gegen die Barrierefreiheitsbestimmungen des BFSG verstoßen, können mit Bußgeldern belegt werden. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich nach der Schwere des Verstoßes.

Quellen: www.bmas.de bfsg-gesetz.de

 

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