Digitale Barrierefreiheit – Wir machen Ihre Webseiten fit für das BFSG

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Wir machen Ihre Digitalprojekte fit für das BFSG

Sind Ihre Webseiten, Programme, Applikationen und Dokumente bereits barrierefrei?

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Digitale Barrierefreiheit Wir machen Ihre Webseiten fit für das BFSG

Digitale Barrierefreiheit – auch für Unternehmen wird dies ab 2025 zur Pflicht. Wie gut sind Ihre Webseiten, Programme, Applikationen und Dokumente bereits darauf vorbereitet? Mit unseren Tests und unserem Materna-Prüfsiegel bestätigen wir Ihnen, wie Sie gemäß Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) bereits aufgestellt sind. 

Was steckt hinter dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz? 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft gleichermaßen Hersteller, Händler und Importeure von Produkten sowie auch Dienstleistungserbringer. Bei Nichteinhaltung können die Marktüberwachungsbehörden die Bereitstellung von Produkten oder Dienstleistungen einschränken oder untersagen oder sogar dafür sorgen, dass Produkte zurückgenommen oder zurückgerufen werden müssen. War digitale Barrierefreiheit bislang ein Thema für den öffentlichen Sektor, wird das BFSGV ab 2025 auch für Unternehmen verpflichtend.

Verschiedene Normen und Standards (z. B. Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung = BITV) sowie weltweite Richtlinien (EN 301 549, WCAG 2.1) ebnen den Weg zur digitalen Barrierefreiheit.  

Was bedeutet dies für Digitalprojekte von Unternehmen? 

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft Websites, Apps, Onlineshops und viele weitere digitale Services. Sie müssen künftig barrierefrei sein. Die Verordnung geht noch einen Schritt weiter: Unternehmen müssen über die Barrierefreiheit ihrer Produkte oder Dienstleistungen informieren. Auch Identifizierungs-, Authentifizierungs-, Sicherheits- und Zahlungsfunktionen müssen barrierefrei sein, wenn sie für angebotene Dienstleistungen verwendet werden.  

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